Sicherheitsbestimmungen
Grundsatzerklärung
Global Poker Tours Ltd ("GPTL") ist einer der weltweit größten Veranstalter von Live Poker-Events. GPTL hat sich der Wahrung eines konkurrenzlosen Kundenerlebnisses für Live Poker-Events verschrieben. Die GPTL hat das Recht, alle für notwendig erachteten Sicherheitstechnologien und Maßnahmen einzusetzen, um ein sicheres und angemessenes Umfeld für Spieler, Gäste und Mitarbeiter bereitzustellen.
Richtlinien
Die vorliegenden Sicherheitsbestimmungen wurden zur eindeutigen Unterstützung der wichtigsten organisatorischen Ziele des Unternehmens erstellt. Zu diesem Zweck soll die Sicherheitsabteilung das Live Event Management Team dahingehend unterstützen, dass weltweit ein reibungsloser Ablauf unserer Live Poker-Events gewährleistet wird. Ihre Teilnahme an dem Event setzt das Einverständnis mit diesen Bestimmungen voraus. Wenn Sie sich mit den vorliegenden Bestimmungen nicht einverstanden erklären, sollten Sie an dem Event nicht teilnehmen.
Auf keinem Live-Event werden kriminelle Handlungen geduldet. Zur Vorbeugung derartiger Aktivitäten oder deren sofortigem Abbruch im Falle ihres Auftretens werden entsprechende Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet werden.
Auf allen Events werden alle gültigen Spiel- und Hausregeln sowie örtliche und nationale Glücksspielgesetze und -bestimmungen rigoros angewendet werden. Jede Person, die gegen irgendeine der vorangegangenen Regeln verstößt, verliert das Recht zur Fortsetzung ihrer Teilnahme an dem Event und kann aufgefordert werden, die Örtlichkeiten des Events sofort zu verlassen.
Jede erkannte oder nach unserem Ermessen vermutete missbräuchliche oder bedrohliche Handlung oder derartiges Verhalten wird nicht geduldet werden; jede Person, die eine solche Handlung begeht, verliert das Recht zur Fortsetzung ihrer Teilnahme an dem Event und kann aufgefordert werden, die Örtlichkeiten des Events sofort zu verlassen.
Jede von uns als an einer ungesetzlichen Handlung beteiligte oder damit verbundene identifizierte Person verliert das Recht zur Fortsetzung ihrer Teilnahme an dem Event und kann aufgefordert werden, die Örtlichkeiten des Events sofort zu verlassen. Die GPTL hat das Recht, sämtliche weiteren Maßnahmen gegen solche Personen zu ergreifen, die ihr nach eigener Einschätzung als angemessen erscheinen. Hierzu zählt auch - jedoch nicht ausschließlich - die Anzeige der entsprechenden Handlung bei einer Strafverfolgungsbehörde.
Die GPTL hat das Recht, jeder Person nach eigenem Ermessen die Teilnahme an einem Event aus Sicherheitsgründen zu verweigern. Hierzu zählt - jedoch nicht ausschließlich - die frühere Beteiligung an Sicherheitsverstößen.
Um sicherzustellen, dass sämtliche Sicherheitsfragen hinreichend geklärt werden, bedient sich die GPTL der Dienste eines Berichtssystems von (vertraulicher) dritter Seite. Jeder im Verlauf einer Ermittlung sichergestellte Beweis für eine kriminelle Handlung wird den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt.
Jeglicher Verstoß gegen die vorliegenden Bestimmungen durch einen Mitarbeiter der GPTL (oder eines anderen Unternehmens derselben Unternehmensgruppe) kann nicht geduldet werden und wird disziplinarische Maßnahmen seitens des Unternehmens nach sich ziehen. Unter den entsprechenden Umständen können diese disziplinarischen Maßnahmen auch zur Entlassung des Mitarbeiters führen. Der Verstoß gegen die Bestimmungen durch einen unabhängigen Berater der GPTL kann die sofortige Auflösung des Beratervertrags nach sich ziehen. In einem solchen Fall hat die GPTL das Recht, gegebenenfalls andere vom Gesetz und/oder im Beratervertrag hierfür vorgesehene Rechtsmittel einzuleiten.




